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Landgericht Paderborn, 4 O 19/99

Datum:
16.02.2000
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 19/99
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:2000:0216.4O19.99.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.000,--DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15.01.1999 zuzüglich 7,--DM vorgerichtlicher Kosten zu zahlen.

Ferner wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle materiellen Schäden aus der Operation vom …, insbesondere alle anfallenden Behandlungskosten für eine Versapulse-Lasertherapie, zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf die Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen, sowie die immateriellen Schäden, soweit sie aus der Operation vom … entstehen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Sicherheit kann auch durch Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

 
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