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Landgericht Paderborn, 7 0 31/99

Datum:
11.05.1999
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
2. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 0 31/99
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:1999:0511.7.0.31.99.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr das Mittel

"Q" ohne Zulassung als Arzneimittel (gemäß § 21 AMG) zu bewerben und/oder zu vertreiben, insbesondere für das Mittel wie folgt zu werben:

a)           "Förderung des Muskelwachstums",

b)          "Steigerung der Kraft",

c)           "Verbesserung der Ausdauer",

d)          "Erhöhung der Regenerationsfähigkeit",

e)           "Stärkung des Immunsystems",

f)            "Verringerung der Wassereinlagerung",

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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

 
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