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Landgericht Paderborn, 4 O 519/94

Datum:
18.01.1995
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 519/94
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:1995:0118.4O519.94.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Sicherheit kann durch Beibringung einer unbefristeten, unbedingten und selbst-schuldnerischen Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

 
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