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Landgericht Paderborn, 5 S 302/94

Datum:
22.12.1994
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 302/94
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:1994:1222.5S302.94.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. August 1994 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lippstadt abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.747.374 Lit. (i. W.: Eine Millionensiebenhundertsiebenundvierzigtausend-dreihundertvierundsiebzig Italienische Lira) nebst 10 % Zinsen seit dem 31.7.1993 zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung insoweit wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

 
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