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Landgericht Paderborn, 2 O 414/92

Datum:
15.01.1993
Gericht:
Landgericht Paderborn
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 414/92
ECLI:
ECLI:DE:LGPB:1993:0115.2O414.92.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die KlägerinDie Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

5.685, 17 DM —i . W. : Fünftausendsechshundert— fünfundachtzig 17/100 Deutsche Mark— nebst 7

% Zinsen seit dem 1.7.1987 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 52 % die Klägerin und zu 48 % der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1 10 % des jeweils beizutreibenden Betrages.

Sicherheit kann auch durch unbefristete Bank— bürgschaft erbracht werden.

 

T a t b e s t a n d

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Entscheidungsgründe

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