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Amtsgericht Warburg, 13 F 5/16

Datum:
23.08.2016
Gericht:
Amtsgericht Warburg
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 F 5/16
ECLI:
ECLI:DE:AGWAR:2016:0823.13F5.16.00
 
Schlagworte:
Entzug der elterlichen Sorge
 
Tenor:

Der Kindesmutter wird die elterliche Sorge für X, geb. am … entzogen und Vormundschaft angeordnet. Zum Vormund wird bestellt: Kreis I, Gesetzliche Vertretung und Unterhalt, ….

Der Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf den Kindesvater wird zurückgewiesen.

Zum Verfahrensbeistand wird bestellt: Frau Rechtsanwältin B.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 3.000,00 EUR (§ 45 FamGKG).

 
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