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Amtsgericht Paderborn, 52 C 11/24

Datum:
12.12.2024
Gericht:
Amtsgericht Paderborn
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
52 C 11/24
ECLI:
ECLI:DE:AGPB1:2024:1212.52C11.24.00
 
Tenor:

1.

Im Wege der Beschlussersetzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

Es ist beschlossen, dass die Eigentümer des Sondereigentums Nr. 1 (derzeit die Eheleute I) jedem Miteigentümer mindestens einmal im Monat Zugang zu den Energiezählern im sog. Hausarbeitsraum in der Erdgeschosswohnung zu gewähren haben. Um einen reibungslosen Zugang zu gewähren, wird der jeweilige Miteigentümer sich mit einer Vorlaufzeit von vier Tagen bei den Eigentümern I melden / ankündigen. Soweit ein Sachgrund besteht, ist der Zugang stets unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Mitteilung des Zugangsbegehrens und des Sachgrundes, zu gewähren.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 50 % und die Beklagte zu 50 % zu tragen.

4.

Das Urteil ist – wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages – vorläufig vollstreckbar.

5.

Der Streitwert wird auf bis 10.200,00 € festgesetzt.

 
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