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Amtsgericht Paderborn, 83 F 133/21

Datum:
11.05.2023
Gericht:
Amtsgericht Paderborn
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
83 F 133/21
ECLI:
ECLI:DE:AGPB1:2023:0511.83F133.21.00
 
Tenor:

Dem Kindesvater wird das Sorgerecht für seinen Sohn I, geboren am …, entzogen.

Es wird Vormundschaft angeordnet. Zum Vormund wird das Jugendamt der Stadt Q bestellt.

Der Umgang des Kindesvaters und der Großmutter väterlicherseits wird bis zum 31.12.2023 ausgeschlossen.

Ihnen wird auch über den 31.12.2023 hinaus verboten, ohne vorherige Zustimmung des Vormunds

- in jeglicher Form Kontakt zu E aufzunehmen, auch über Dritte,

- sich ihm bis auf 100 m zu nähern,

- Zusammentreffen mit ihm herbeizuführen,

- ihm nachzustellen.

Für den Fall einer jeden Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Verbote, wird ihnen die Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 25.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder sogleich Ordnungshaft angedroht.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 8.000,00 € festgesetzt.

 
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