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Amtsgericht Paderborn, 58a C 35/22

Datum:
07.06.2022
Gericht:
Amtsgericht Paderborn
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
58a C 35/22
ECLI:
ECLI:DE:AGPB1:2022:0607.58A.C35.22.00
 
Tenor:

1.    Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 453,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.03.2022 zu zahlen.

2.    Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

3.    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.    Die Berufung wird zugelassen.

5.    Der Streitwert wird auf 453,87 € festgesetzt.

 
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