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Amtsgericht Paderborn, 58 C 217/20

Datum:
25.06.2021
Gericht:
Amtsgericht Paderborn
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
58 C 217/20
ECLI:
ECLI:DE:AGPB1:2021:0625.58C217.20.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Nebenkosten für die Jahre 2018 und 2019 für die Mietwohnung „E“ in Q in Höhe von insgesamt 4.187,40 € zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die Kosten der vorgerichtlichen anwaltlichen Inanspruchnahme in Höhe von insgesamt 575,71 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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