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Amtsgericht Paderborn, 55 C 316/20

Datum:
12.05.2021
Gericht:
Amtsgericht Paderborn
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
55 C 316/20
ECLI:
ECLI:DE:AGPB1:2021:0512.55C316.20.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Kläger 344,70 EUR (in Worten: dreihundertvierundvierzig Euro und siebzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.12.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Kläger zu 43 % und die Beklagten zu 57 %, jeweils als Gesamtschuldner. Die Kosten des Rechtsstreits werden der beklagten Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Parteien vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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