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Amtsgericht Paderborn, 78 Ds 112/20

Datum:
27.10.2020
Gericht:
Amtsgericht Paderborn
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
78 Ds 112/20
ECLI:
ECLI:DE:AGPB1:2020:1027.78DS112.20.00
 
Tenor:

Der Angeklagte wird wegen Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind, in 3 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 35,00 Euro verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

 
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