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Amtsgericht Paderborn, 54 C 33/20

Datum:
27.10.2020
Gericht:
Amtsgericht Paderborn
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
54 C 33/20
ECLI:
ECLI:DE:AGPB1:2020:1027.54C33.20.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 08.07.2020 wird aufrechterhalten.

Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

 
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