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Amtsgericht Paderborn, 57a C 234/18

Datum:
15.03.2019
Gericht:
Amtsgericht Paderborn
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
57a C 234/18
ECLI:
ECLI:DE:AGPB1:2019:0315.57A.C234.18.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 267,29 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 18.04.2018 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 70,20 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

 
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