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Amtsgericht Paderborn, 55 C 44/19

Datum:
23.07.2019
Gericht:
Amtsgericht Paderborn
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
55 C 44/19
ECLI:
ECLI:DE:AGPB1:2019:0723.55C44.19.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, die Wohnung im ersten Obergeschoss im Objekt H bestehend aus drei Zimmern, einem Flur, einem Bad mit Dusche, einem Raum mit Wasserklosett, einer Küche, einem Balkon sowie einem Kellerraum und einer Garage, geräumt an die Klägerin herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000,00 EUR abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 23.10.2019 gewährt.

 
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