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Amtsgericht Paderborn, 58 C 181/18

Datum:
21.09.2018
Gericht:
Amtsgericht Paderborn
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
58 C 181/18
ECLI:
ECLI:DE:AGPB1:2018:0921.58C181.18.00
 
Schlagworte:
Unwirksamkeit der Kündigung eines Girokontovertrages
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten mit Schreiben vom 08.06.2017 erklärte Kündigung der Geschäftsbeziehung mit dem Kläger sowie der bei der Beklagten geführten Girokontenverträge Nr. … und … unwirksam ist und diese über den 20.8. hinaus fortbestehen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

 
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