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Amtsgericht Paderborn, 11 XIV(B) 243/17

Datum:
29.01.2018
Gericht:
Amtsgericht Paderborn
Spruchkörper:
Abschiebehaftsache
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 XIV(B) 243/17
ECLI:
ECLI:DE:AGPB1:2018:0129.11XIV.B243.17.00
 
Schlagworte:
Sicherungshaft, Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz
Normen:
AufenthG § 62 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
Leitsätze:

Das Scheitern einer Abschiebung wegen eines Behördenversehens, das die Abholung des Betroffenen unmöglich macht und wodurch der vorgesehene Flug verpasst wird, stellt einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot dar.

Rechtskraft:
Rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die gegen den Betroffenen angeordnete Abschiebehaft diesen in der Zeit vom 28.11.2017 bis 11.12.2017 in seinen Rechten verletzt hat.

 
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