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Amtsgericht Paderborn, 11 XIV(B) 155/17

Datum:
16.08.2017
Gericht:
Amtsgericht Paderborn
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 XIV(B) 155/17
ECLI:
ECLI:DE:AGPB1:2017:0816.11XIV.B155.17.00
 
Tenor:

Die gegen den Betroffenen angeordnete Sicherungshaft wird bis zum Ablauf des 11.10.2017 verlängert.

Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung.

Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Dolmetscherkosten.

Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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