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Amtsgericht Paderborn, 51 C 392/10

Datum:
08.02.2011
Gericht:
Amtsgericht Paderborn
Spruchkörper:
Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
51 C 392/10
ECLI:
ECLI:DE:AGPB1:2011:0208.51C392.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.10.2010 zu zah-len.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 39,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2010 zu zah-len.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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