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Amtsgericht Paderborn, 51 C 240/11

Datum:
09.08.2011
Gericht:
Amtsgericht Paderborn
Spruchkörper:
Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
51 C 240/11
ECLI:
ECLI:DE:AGPB1:2011:0809.51C240.11.00
 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch diese Urteil für vollstreckbar erklärten Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbracht hat.

 
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