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Amtsgericht Paderborn, 53 C 281/05

Datum:
20.01.2006
Gericht:
Amtsgericht Paderborn
Spruchkörper:
Zivil
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
53 C 281/05
ECLI:
ECLI:DE:AGPB1:2006:0120.53C281.05.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Salzgitter vom 27.05.2005 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis.

Die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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W - C am 21.08.2004Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

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Der Kläger beantragtDie Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

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Der Beklagte beantragt,

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