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Amtsgericht Höxter, 10 C 154/21

Datum:
13.10.2021
Gericht:
Amtsgericht Höxter
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 C 154/21
ECLI:
ECLI:DE:AGHX1:2021:1013.10C154.21.00
 
Schlagworte:
Nebenkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung, Belegeinsicht, Erfüllungsort
Leitsätze:

Eine Belegeinsicht des Mieters in den Räumlichkeiten des Vermieters ist unzumutbar, wenn die Räumlichkeiten 65 km von der Wohnung des Mieters entfernt sind.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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