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Amtsgericht Höxter, 6 F 83/17

Datum:
06.10.2017
Gericht:
Amtsgericht Höxter
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 F 83/17
ECLI:
ECLI:DE:AGHX1:2017:1006.6F83.17.00
 
Tenor:

Die am … vor dem Standesamt I unter der Heiratsregisternummer … geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

 
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. …) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 0,6074 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto … bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, bezogen auf den …, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (Vers. Nr. …) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 3,3564 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto … bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den …, übertragen.

Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Unterstützungskassen G (Vers. Nr. …) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 4.891,50 Euro bei der Versorgungsausgleichskasse, bezogen auf den …, begründet. Die Unterstützungskasse G. wird verpflichtet, diesen Betrag nebst 3,25 % Zinsen seit dem … bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung an die Versorgungsausgleichskasse zu zahlen.
 

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

 
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