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Amtsgericht Höxter, 6 F 143-05

Datum:
09.09.2005
Gericht:
Amtsgericht Höxter
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 F 143-05
ECLI:
ECLI:DE:AGHX1:2005:0909.6F143.05.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab März 2005 bis zum / 05. eines jeden Monates

a)    für die am … geborene H über den mit Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt der Stadt M -Urkunden-Register-Nr. … - anerkannten Betrag in Höhe von 177,00 € weitere 127,00 €.

b)   für den am … geborenen H über den mit Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt der Stadt M -Urkunden-Register-Nr. … - anerkannten Betrag in Höhe von 150,00 € weitere 94,00 €,

c)    für die am … geborene H über den mit Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt der Stadt M - Urkunden-Register-Nr. … - anerkannten Betrag in Höhe von 150,00 € weitere 94,00 € monatlichen Unterhalt zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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