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Amtsgericht Höxter, 2 C 582/95

Datum:
23.04.1996
Gericht:
Amtsgericht Höxter
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 C 582/95
ECLI:
ECLI:DE:AGHX1:1996:0423.2C582.95.00
 
Schlagworte:
Verkehrssicherungspflicht Baggerarbeiten Versorgungsleitungen
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.722,97 DM nebst 6,75 % Zinsen für die Zeit vom 16.12.1994 bis 30.4.1995, 6,25 % für die Zeit vom 1.5.bis 30.8.1995 und 6 % Zinsen seit dem 1.9.1995 zu zahlen. Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 9.300,-- DM vorläufig vollstreckbar.

 
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