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Amtsgericht Delbrück, 2 C 106/20

Datum:
16.03.2021
Gericht:
Amtsgericht Delbrück
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 C 106/20
ECLI:
ECLI:DE:AGPB2:2021:0316.2C106.20.00
 
Tenor:

1.              Die Klage wird abgewiesen.

2.              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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