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Amtsgericht Delbrück, 2 C 285/19

Datum:
21.08.2020
Gericht:
Amtsgericht Delbrück
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 C 285/19
ECLI:
ECLI:DE:AGPB2:2020:0821.2C285.19.00
 
Tenor:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten durch unmittelbare Zahlung an diesen von anwaltlichen Kosten in Höhe von 77,35 Euro freizustellen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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