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Amtsgericht Delbrück, 2 C 427/04

Datum:
08.02.2005
Gericht:
Amtsgericht Delbrück
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 C 427/04
ECLI:
ECLI:DE:AGPB2:2005:0208.2C427.04.00
 
Tenor:

Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Gebührenansprüchen der Rechtsanwälte St. gemäß Kostenrechnung vom 10.11.2004 in Höhe von 109,62 EUR freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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