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Amtsgericht Brakel, 10 F 51/14

Datum:
08.10.2015
Gericht:
Amtsgericht Brakel
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 F 51/14
ECLI:
ECLI:DE:AGHX2:2015:1008.10F51.14.00
 
Tenor:

Der Antrag des Antragsgegners vom 10.08.2015 gegen die Antragstellerin ein Ordnungsgeld und, falls das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festzusetzen, wird zurückgewiesen.

Auf Antrag der Antragstellerin vom 11.09.2015 wird gegen den Antragsgegner ein Ordnungsgeld i.H.v. 100 EUR und, falls das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise 50 EUR pro Tag, Ordnungshaft festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Verfahrenswert wird auf 100,00 Euro festgesetzt.

 
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