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Amtsgericht Brakel, 10 F 31/14

Datum:
12.10.2015
Gericht:
Amtsgericht Brakel
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 F 31/14
ECLI:
ECLI:DE:AGHX2:2015:1012.10F31.14.00
 
Tenor:

Auf Antrag der Antragstellerin vom 21.07.2015 wird gegen den Antragsgegner ein Ordnungsgeld i.H.v. 200 EUR und, falls das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise 50 EUR pro Tag, Ordnungshaft festgesetzt.

Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens haben die Antragstellerin zu 9/10 und der Antragsgegner zu 1/10 zu tragen.

Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.

 
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