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Landgericht Münster, 02 O 341/16

Datum:
12.06.2017
Gericht:
Landgericht Münster
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
02 O 341/16
ECLI:
ECLI:DE:LGMS:2017:0612.02O341.16.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 11.880,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 14.09.2016 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges Volkswagen Golf 1.6 TDI BMT Style mit der Fahrzeugnummer XXXXXXXXXXXXX abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 1.011,74 € zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 14.09.2016 mit der Rücknahme des im Klageantrag zu 1.) bezeichneten Fahrzeuges im Annahmeverzug befindet.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte zu 90% und die Klägerin zu 10% zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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