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Landgericht Münster, 8 O 320/06

Datum:
06.12.2006
Gericht:
Landgericht Münster
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 320/06
ECLI:
ECLI:DE:LGMS:2006:1206.8O320.06.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.257,28 € nebst Zinsen in Höhe von

5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.06.2006 Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw Citroen C 8 HDi 130 FAP Tendance mit der Fahrgestell-Nr.: ################# sowie weitere 594,73 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Pkw Citroen C 8 HDi 130 FAP Tendance mit der Fahrgestell-Nr.: ################## seit dem 22.06.2006 in Annahmeverzug befindet.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 8 % und die Beklagte zu 92 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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