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Landgericht Münster, 2 O 67/06

Datum:
18.09.2006
Gericht:
Landgericht Münster
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 67/06
ECLI:
ECLI:DE:LGMS:2006:0918.2O67.06.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine PV-Anlage mit einer Leistung von 3,645 real bzw. 4 kWp nominell bestehend aus einer entsprechend in der Qualität der Module laut Kaufvertrag, Wechselrichter, Solarkabel und Montagesystem jeweils entsprechend auf die Generatoren und die Montage dimensioniert nachzuliefern.

Die Beklagte wird verurteilt, die außergewöhnlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 504,50 EUR zzgl. Zinsen seit 23.02.2006 zu zahlen.

Die Beklagte wird des weiteren verurteilt, die Kosten für das Gutachten in Höhe von 1.856,00 EUR sowie die Kosten für den Gutachter S in Höhe von 210,00 EUR zzgl. Zinsen seit dem 32.02.2006 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits, die Kosten der Nebenintervention trägt die Streithelferin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Beträge vorläufig vollstreckbar.

 
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