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Landgericht Münster, 2 O 603/02

Datum:
07.01.2004
Gericht:
Landgericht Münster
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 603/02
ECLI:
ECLI:DE:LGMS:2004:0107.2O603.02.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen neuen mangelfreien Pkw des Typs Peugeot 307 SW, Polsterung: Minima Anthrazit, Bereifung: Alufegen Serie, Aufbau: Premium, Motor: Benziner 135 PS, Farbe: nachtschwarzmetallic, inklusive Gepäcknetz, Sichtpaket, Einparkhilfe hinten, 24 Monate Multipaket Anschlussgarantie und Zulassung zu liefern und zu übereignen Y um Y gegen Übergabe des von der Beklagten an den Kläger verkauften Pkw Peugeot 307 SW, Fahrgestellnummer: VF33HRFNC8#####/####.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 26.000,- EUR vorläufig vollstreckbar.

 
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