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Landgericht Münster, 16 O 425/02

Datum:
07.10.2003
Gericht:
Landgericht Münster
Spruchkörper:
16. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 O 425/02
ECLI:
ECLI:DE:LGMS:2003:1007.16O425.02.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.573,08 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.06.2001 zu zahlen Zug um Zug gegen Auslieferung eines Heizungsbausatzes zur Selbstmontage, bestehend aus

- 1 Stück Heizzentrale Typ Tornado, 21 Kw, Öl und sämtlichem zur Heizzentrale

gehörendem Zubehör,

- 1 Stück Armaturenblock, HK,

- 1 Stück witterungsgeführte Regelung, Typ Unitherm I,

- 2 Stück Komfortheizkörper, Betriebstemperatur 70/55 °, kpl. mit

Thermostatventilen, absperrbarer Rücklaufverschraubung, Halterung,

Verbindungsleitung ohne Cu-S.

Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme der vorgenannten Zug-um-Zug zu bewirkenden Gegenleistung in Annahmeverzug befindet.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % vorläufig vollstreckbar.

 
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