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Amtsgericht Warendorf, 5 C 511/20

Datum:
11.02.2022
Gericht:
Amtsgericht Warendorf
Spruchkörper:
Richter/in am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 C 511/20
ECLI:
ECLI:DE:AGWAF1:2022:0211.5C511.20.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Münster
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, den Klägern ein Angebot zum Verkauf (Verkaufsanbahnung eines Grundstücksgeschäfts) eines 4,80m breitem Teilstücks der städtischen privaten Grünfläche entlang ihres Grundstücks anstatt eines Teilstücks, welches im Norden 4,50 m und im Süden 5m misst, zu den Bedingungen des Kaufangebotes vom 21.08.2020 zu unterbreiten.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 62% und die Beklagte zu 38 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung eine Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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