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Amtsgericht Warendorf, 9 F 312/14

Datum:
27.08.2014
Gericht:
Amtsgericht Warendorf
Spruchkörper:
Amtsgericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 F 312/14
ECLI:
ECLI:DE:AGWAF1:2014:0827.9F312.14.00
 
Schlagworte:
Kindesunterhalt, Klassenfahrtkosten
Normen:
BGB §§ 1601 ff.; BGB 1613 Abs. 2 Nr. 1
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, für die Klassenfahrt des Antragstellers in der Zeit vom 24. bis 29.08.2040 nach Canterbury, Südostengland, an den Antragsgegner zu Händen der Kindesmutter 150,00 EUR, zahlbar in monatlichen Raten á 30,00 EUR, zahlbar jeweils bis zum 15. eines jeden Monats, beginnend mit dem Monat September 2014 zu zahlen. Sollte der Antragsgegner mit der Zahlung einer Rate mit mehr als 2 Wochen in Rückstand geraten, ist der bis dahin bestehende Restbetrag sofort fällig.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Die Entscheidung ist sofort wirksam.

 
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