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Amtsgericht Warendorf, 9 F 458/13

Datum:
24.09.2013
Gericht:
Amtsgericht Warendorf
Spruchkörper:
Einzelrichter/in
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 F 458/13
ECLI:
ECLI:DE:AGWAF1:2013:0924.9F458.13.00
 
Tenor:

Der Antragstellerin wird ab Antragstellung unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin A Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

Der Antragstellerin wird aufgegeben, in Anwendung der Tabelle zu § 115 Abs. 2 ZPO i. V. m. § 76 Abs. 1 FamFG / i. V. m. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG monatliche Raten in Höhe von 15,00 EUR ab dem 01.11.2013 zu zahlen.

Die Zahlungsverpflichtung ist auf höchstens 48 Monate beschränkt.

Der Verfahrenswert wird vorläufig wie folgt festgesetzt:

Ehesache                                  6.090,00 Euro

Versorgungsausgleich              1.600,00 Euro

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

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