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Amtsgericht Warendorf, 5 C 472/99

Datum:
28.03.2000
Gericht:
Amtsgericht Warendorf
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 C 472/99
ECLI:
ECLI:DE:AGWAF1:2000:0328.5C472.99.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 93,29 DM (i. B.: Dreiundneunzig 29/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 22. Mai 1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

 
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