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Amtsgericht Steinfurt, 4 C 168/10

Datum:
12.10.2011
Gericht:
Amtsgericht Steinfurt
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 168/10
ECLI:
ECLI:DE:AGST1:2011:1012.4C168.10.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt,

an den Kläger 665,39 EUR (in Wor¬ten: sechshundertfünfundsechzig Euro und neununddreißig Cent) nebst Zin¬sen in Höhe von 5 Pro¬zent-punk¬ten über dem je¬wei¬li¬gen Ba¬sis¬zins¬satz seit dem 11.03.2010 zu zah-len Zug um Zug gegen Rückgabe des Notebooks B.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kos¬ten des Rechts¬streits hat der Beklagte zu tra¬gen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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