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Amtsgericht Steinfurt, 21 C 966/11

Datum:
26.10.2011
Gericht:
Amtsgericht Steinfurt
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 C 966/11
ECLI:
ECLI:DE:AGST1:2011:1026.21C966.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kos¬ten des Rechts¬streits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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