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Amtsgericht Rheine, 6 Ls-270 Js 493/23-9/24

Datum:
16.08.2024
Gericht:
Amtsgericht Rheine
Spruchkörper:
6
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Ls-270 Js 493/23-9/24
ECLI:
ECLI:DE:AGST3:2024:0816.6LS270JS493.23.9.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, 4 ORs 172/24
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Angeklagte wird wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.

Die Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel wird angeordnet.

Angewandte Vorschriften: §§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 34 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 4 KCanG, 27, 52, 74 StGB

 
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