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Amtsgericht Rheine, 4 C 144/22

Datum:
29.06.2023
Gericht:
Amtsgericht Rheine
Spruchkörper:
4
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 144/22
ECLI:
ECLI:DE:AGST3:2023:0629.4C144.22.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 455,81 € nebst Zinsen i.H.v. 5 % - Punkten über dem Basiszins seit dem 26.08.2022 zu zahlen sowie die Klägerin von vorgerichtlichen, nicht anrechenbaren Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 45,48 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

 
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