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Amtsgericht Rheine, 10 C 191/21

Datum:
13.09.2022
Gericht:
Amtsgericht Rheine
Spruchkörper:
10
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 C 191/21
ECLI:
ECLI:DE:AGST3:2022:0913.10C191.21.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.382,19 € abzüglich am 11.10.2021 gezahlter 785,40 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.09.2021 zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 185,10 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 74 %, der Kläger zu 26 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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