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Amtsgericht Rheine, 4 C 148/21

Datum:
11.11.2021
Gericht:
Amtsgericht Rheine
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 148/21
ECLI:
ECLI:DE:AGST3:2021:1111.4C148.21.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 236,78 EUR nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 24. November 2020, zu bezahlen und die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ihres Prozessbevollmächtigten in Höhe von 90,96 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15% und die Beklagte zu 85%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

 
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