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Amtsgericht Rheine, 4 C 248/19

Datum:
10.09.2020
Gericht:
Amtsgericht Rheine
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 248/19
ECLI:
ECLI:DE:AGST3:2020:0910.4C248.19.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 3.700,00 EUR festgesetzt.

 
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