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Amtsgericht Münster, 5 C 2434/22

Datum:
25.07.2023
Gericht:
Amtsgericht Münster
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Aktenzeichen:
5 C 2434/22
ECLI:
ECLI:DE:AGMS:2023:0725.5C2434.22.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 849,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2023 Zug-um-Zug gegen Abtretung der Rückgriffsansprüche des Klägers gegen die Fa. F., K.-straße, wegen Überzahlung, nicht sach- und fachgerechter Reparatur (mit Ausnahme originärer Nacherfüllungsansprüche wegen mangelhafter Leistung) sowie der Durchführung nicht erforderlicher Reparaturmaßnahmen aus dem Reparaturvertrag zur Rechnung-Nr. J., zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Es bleibt dem Beklagten nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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