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Amtsgericht Münster, 98 C 1500/22

Datum:
29.08.2022
Gericht:
Amtsgericht Münster
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht Kowalski
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
98 C 1500/22
ECLI:
ECLI:DE:AGMS:2022:0829.98C1500.22.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Münster, 01 S 56/22
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die im I-Straße, 48161 Münster gelegenen Mietwohnräumlichkeiten, bestehend aus 4 Zimmern, 1 Küche, 2 Flure, 1 Bad, 1 Toilette, 2 Abstellräume sowie Stellplatz zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können eine Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000 € abwenden.

Der Antrag der Beklagten auf Bewilligung einer Räumungsfrist wird zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auf 16.080 € festgesetzt.

 
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