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Amtsgericht Münster, 6 C 1738/19

Datum:
12.09.2019
Gericht:
Amtsgericht Münster
Spruchkörper:
6. Abteilung für Zivilsachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 C 1738/19
ECLI:
ECLI:DE:AGMS:2019:0912.6C1738.19.00
 
Schlagworte:
Nutzerwechselgebühr, Betriebskosten
Normen:
§§ 307, 556 BGB
Leitsätze:

Bei Nutzerwechselgebühren handelte es sich nicht um Betriebskosten, sondern um Verwaltungskosten.

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20,71 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.05.2019 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 20,71 EUR festgesetzt.

 
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