Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Münster, 3 C 3331/15

Datum:
10.01.2017
Gericht:
Amtsgericht Münster
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 C 3331/15
ECLI:
ECLI:DE:AGMS:2017:0110.3C3331.15.00
 
Schlagworte:
Behandlungskosten, Abrechnung nach GOÄ
Normen:
BGB §630a, GOÄ Ziff.2574,2566
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 841,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.03.2015 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann eine Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 841,53 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank